Greben in Nordhessen


Einleitung

Die Greben (auch Greve, Grefe, Gräffe u.ä.) in Nordhessen waren die Dorfvorsteher, die Vorläufer der Bürgermeister. Sie unterstanden dem Gerichtsherrn des jeweiligen Amtes.

Aus dem Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm:

Die Greben können also auch etwas anderem (als einem Dorf) vorstehen, z.B. einer Zunft. Hier sind jedoch die Dorfgreben gemeint.

Ein Grebe Hartmann von Klettenberg ist 1341 erwähnt (s. Landgrafenregesten).
[Ob es sich hierbei wirklich um einen Dorfgreben handelt, erscheint mir sehr zweifelhaft, da hier kein Ortsbezug genannt ist. Vermutlich ist es hier ein Graf. Im Original könnte es Gräve, Grave o.ä. lauten, und der Abschreiber der Urkunde könnte daraus Grebe gemacht haben.]
"Richtige" Dorfgreben werden im 15. Jh. genannt:
1464 werden Thiele Holzhausen, Grebe zu Haddamar und Henne Maischein (Mieschin), Grebe zu Werkel genannt (s. Landgrafenregesten)

Die Grebenordnung der Landgrafschaft Hessen-Kassel von 1739 regelt die Amtsführung der Dorfgreben. In der hessischen Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 wird der Grebe durch den Bürgermeister ersetzt. Da die Greben oft miteinander versippt waren, habe ich begonnen, diejenigen hier ortsweise aufzulisten, die mir bei der genealogischen Arbeit aufgefallen sind.

Zur Grebenordnung von 1739 siehe: Grebenordnung von 1739 (Historische Edition Dieter Carl).

Diese Liste ist erst ein bescheidener Anfang, sie soll wachsen.
Parva potius largire quam ut magna promittas. (Demostenes)

Natürlich ist jeder Hinweis zu Greben willkommen, in den aufgelisteten Orten wie auch in denjenigen Orten Nordhessens, die noch nicht aufgelistet sind (möglichst mit genauen Quellenangaben).  
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Orte

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Letzte Änderung: 09.10.2005